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Sicherheits- und Haftungshinweis für das Sportgelände

Das Sportgelände steht im Eigentum der Gemeinde und wird durch den Verein betrieben. Die Nutzung der gesamten Anlage erfolgt auf eigene Gefahr.

Das Betreten und die Nutzung der Sportflächen, insbesondere der Fußballplätze, sind außerhalb der offiziell angesetzten Trainings- und Spielzeiten nicht gestattet. Zuwiderhandlungen erfolgen ausschließlich auf eigene Verantwortung der Nutzerinnen und Nutzer.

Eltern und sonstige Aufsichtspflichtige sind verpflichtet, ihrer Aufsichtspflicht uneingeschränkt nachzukommen. Sie haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

Den Anweisungen von Vereinsverantwortlichen, Übungsleitern und Platzwarten ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.

Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

Mit dem Betreten des Sportgeländes erkennen die Nutzerinnen und Nutzer diese Regelungen an, soweit gesetzlich zulässig.


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